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    PCK-Express
    Michael Haak
    Max-Planck-Str. 11 · 42579 Heiligenhaus
    Tel.: 02056-921888 · Fax: 02056-921889
    Email:
    USt.-Id.:DE121504731


     

  • Grundsätzlich behandeln wir alle Angaben und Daten vertraulich. Wir führen alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und versuchen alle Leistungen in Ihrem Interesse zu erbringen.
    Daten, die wir zur Prüfung oder Archivierung erhalten, werden vor Fremdzugriffen geschützt.
     
  • Vor allen Arbeiten inkl. telefonischen Support-Anfragen muss eine Datensicherung durchgeführt werden.
  • Alle Kundendaten basieren auf freiwilligen Angaben. Wir versichern Ihre Daten zu schützen.
  • Einige Zusatzmodule werden nur zusammen mit einer Schulung verkauft.
  • ACHTUNG:
    Fehler die aufgrund einer Einspielung von unkompatibler oder nicht freigegebener Software entstehen sowie durch einen Eingriff in die Systemkonfiguration oder mangelhaften Angriff-Schutzsystemen (fehlendes Windows- oder Antivirenupdate), fallen nicht in den Gewährleistungsrahmen.
    Aus Performance-Gründen raten wir dringend zu einem 1000 MBit Netzwerk, da der Preisunterschied zu 100 MBit nur noch bei ca. EUR 15,-/PC liegt.
    Gleiches gilt für den Prozessor: Celeron-Prozessoren haben im professionellen Einsatz nichts zu suchen.
    Der empfohlene Arbeitsspeicher liegt bei 2 GB (min. 1 GB), der freie Festplattenplatz bei 5 GB.

    Datensicherungen
    Datensicherungen sollten grundsätzlich nur von Profis eingerichtet werden. Alle Daten sollten täglich gesichert werden. Genau so häufig sollte im PC-Kaufmann eine Konsistenzprüfung und Reorganisation durchgeführt werden. Eine regelmäßige Prüfung und eine eventuelle Rücksicherung ist nur etwas für den Profi. Unterläuft hierbei ein Fehler, sind im Zweifelsfalle die Daten nicht mehr zu rekonstruieren.

     

    Verkauf nur an gewerbliche Unternehmen, alle Preise zzgl. MwSt.
    Das tatsächliche Aussehen eines Produktes kann von dem Foto im Webshop abweichen.

  • Sollten Sie einen Vor-Ort-Termin einmal verschieben müssen, werden nur die bis dahin entstandenen Buchungskosten berechnet.
  • I. Allgemeines
    (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingung gelten - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist - für alle unsere Liefergeschäfte.
    (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
    (3) Vor allen Arbeiten sollte eine Datensicherung durchgeführt werden.
    (4) Verkauf nur an gewerbliche Unternehmen.
  • (5) Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich.
    (6) unternehmenskritischer Telefonsupport ist bei uns kostenlos, wenn Sie im Vorfeld unnötige Sicherheitsrisiken ausgeschlossen haben, z.B. durch von uns kostenlos zertifizierte Hardware und Datensicherung und eine geprüfte Installation. Kostenlos supportet werden Probleme die plötzlich auftreten und vorher nachweislich nicht bestanden haben und den Arbeitsablauf Ihres Unternehmens stark gefährden.
    II. Lieferung
    (1) Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Schadenersatzansprüche sind - soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird - ausgeschlossen.
    (2) Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Energiemangel, Arbeitskampfmaßnahmen, bei uns oder unseren Zulieferern nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Wahlweise behalten wir uns vor, gleichwertige oder preisgünstigere Hardware zu liefern. Der Verkaufspreis wird dementsprechend angepasst.
    (3) Bei Lieferung von Software räumen wir dem Besteller das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die von uns gelieferte Software selbst zu nutzen.
    III. Preise, Versand, Haftung für Transportschäden
    (1) Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.
    (2) Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Nehmen wir den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit Abgang aus unserem Lager auf den Besteller über. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
    IV. Beanstandungen und Mängelrügen
    (1) Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Vom Besteller selbst abgeholte Ware ist sofort bei Rechnungserhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen.
    (2) Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    (3) Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Abschnitt V. In diesem Falle werden wir uns unverzüglich gegenüber dem Besteller darüber erklären, in welcher Weise wir eine Mängelbehebung für zweckmäßig halten.
    V. Gewährleistung
    (1) Dem Besteller ist bekannt, dass, soweit wir Software liefern, nach dem Stand der Technik Fehler im Programm und dem zugehörigen Material nicht ausgeschlossen werden können.
    (2) Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
    Im kaufmännischen Verkehr sind wir außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken.
    Ist die Ware bei Gefahrlegung mit einem Fehler behaftet, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Beseitigung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch uns endgültig fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandlung verlangen.
    Wir haben das Recht, anstelle von Nachbesserung, Ersatzlieferung zu leisten. In diesem Fall sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen.
    (3) Wird fehlerhafte Ware an uns zurückgesandt, so können wir die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt ist. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Besteller zu unseren jeweils gültigen Servicepreisen in Rechnung gestellt.
    VI. Haftung
    (1) Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit sie in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist. Ausgeschlossen sind namentlich Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung und aus außervertraglicher Haftung, es sei denn, dass von unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    (2) Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.
    (3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Software von Herstellern vertreiben, mit denen wir weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten sind. Wir sind daher nicht Hersteller im Sinne von § 4 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- und Personenschäden, die durch die Benutzung der von uns gelieferten Ware freizuhalten, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
    VIII. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    (1) Zahlungen sind sofort in bar und ohne Abzüge fällig. Zahlungen des Bestellers werden auf die jeweils älteste Rechnung verrechnet.
    (2) Sind die Zahlungstermine nach dem Kalender bestimmt, so sind bei deren Überschreitung Verzugszinsen zu zahlen, sonst nach Mahnung. Als Verzugszinsen werden dem Besteller die uns in Rechnung gestellten  berechnet, mindestens jedoch Zinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
    (3) Im kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    (4) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware) unser Eigentum.
    Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung und Verpfändung. Teilzahlungsverkäufe des Bestellers, die durch Dritte finanziert werden, gelten nicht als Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung.
    Der Besteller tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns die Namen der Drittschuldner und die Höhe dieser Forderung auf Verlangen mitzuteilen. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderung berechtigt. Alle Kosten, die uns durch Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Besteller zu tragen. Übersteigt der Wert der Sicherungen die Höhe der Ansprüche insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
    (5) Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderung sind uns unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware hat der Besteller uns sofort das Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber zuzustellen, dass die gepfändeten Gegenstände mit unseren gelieferten identisch sind. Im Falle der Pfändung der abgetretenen Forderungen ist uns sofort der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu übersenden. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
    (6) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin herauszugeben. Wir sind  im Falle des Zahlungsverzuges zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie zur Ansichtnahme der Vorbehaltsware berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Bei der Festlegung der Rücknahmepreise werden wir eine zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretene Wertminderung angemessen berücksichtigen.
    (7) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum. Sie darf vom Kunden nur aufgrund gesonderter, mit uns getroffener Vereinbarung benutzt werden.
    IX. Export- und Importgenehmigungen
    (1) Von uns geliefert Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
    (2) Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte mit oder ohne unsere Kenntnis bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Besteller uns insoweit aus positiver Forderungsverletzung.
    VII, Gewerbliche Schutzrechte
    (1) Wir übernehmen keine Haftung, dass die von uns gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
    (2) Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller uns von alle Forderungen freizustellen.
    X. Abtretung von Ansprüchen
    Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit uns abzutreten.
    XI. Datenschutz
    Der Besteller ist einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Daten oder Firmengeheimnisse die bei Reparaturen, Schulungen oder sonstigen Ereignissen bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder auf andere Art und Weise zu missbrauchen.
    XII. Allgemein Bestimmungen
    (1) Zu allen unseren Preisen tritt Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe hinzu.
    (2) Gerichtsstand ist Velbert. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    Alle in unserer Preisliste aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen.
    (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Nichtige Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommen.
    XIII. Datensicherheit
    Der Besteller ist für die Sicherung seiner gesamten Daten selbst verantwortlich und bestimmt auch selbst die Zeitabstände der Datensicherungen. Insbesondere vor Hard- und Softwareeingriffen hat der Besteller seine Daten vollständig auf einem unabhängigen, externen Datenträger zu sichern.
    XIV. Garantie
    Zusätzliche Garantieleistungen gelten nur für den Artikel bei denen sie extra schriftlich aufgeführt sind.
    XV. Gewährleistung und Garantie
    Gewährleistung und Garantie erlöschen, sobald an der Hardware manipuliert wird, Garantiesiegel oder Seriennummer beschädigt oder die Hardware aufgeschraubt wird oder die Rahmenbedingungen nicht dem technischen Standard entsprechen.
    XVI. Reparaturfall
    Sollte die Ware zu uns zwecks Reparatur zurück geschickt werden, so muss diese vollständig sein (mit Treibern, Handbüchern, ausgefülltem Servicebegleitschein, genauer Fehlerbeschreibung, etc.). Die Ware muss frei Haus geliefert werden, da sie sonst nicht angenommen werden kann. Reparaturen werden auch durchgeführt, wenn sie weder in die Gewährleistung, noch in den Garantie fallen. Sollte eine Reparatur nicht mehr lohnenswert erscheinen, wird nur ein Kostenvoranschlag (z.Z. EUR 97,-) durchgeführt.
  • LIZENZBEDINGUNGEN
  • §1. VERTRAGSGEGENSTAND
  • Dem Kunden wird von PCK-Express Michael Haak weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Lizenz-Programms (nachfolgend Software genannt) zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber ist alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.
  • §2. LIZENZ-AUSÜBUNG
  • Der Lizenznehmer darf das Produkt nur auf einem Computer einsetzen.
  • Als Lizenznachweis gilt ausschließlich eine Rechnung von PCK-Express Michael Haak. Als Nutzungsberechtigt gilt ausschließlich der hierbei aufgeführte Rechnungsempfänger.
  • Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken anfertigen. Er wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen.
  • Die Lizenz gilt pro Computer und pro Mandantendatei. Der Verzeichnispfad wird der Software hinterlegt.
  • Zu diesem Zweck ist bei einer Akzeptierung des Vertrages durch den Lizenznehmer dieser Pfad an PCK-Express Michael Haak zu übermitteln.
  • §3. SCHUTZRECHTE
  • Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von PCK-Express Michael Haak an dem Produkt uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
  • §4. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
  • §4.1 PCK-Express Michael Haak übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers.
  • §4.2 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber PCK-Express Michael Haak anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  • §4.3 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und PCK-Express Michael Haak gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. PCK-Express Michael Haak haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • §4.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens des Lizenzgebers angebotenen und online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
  • §4.5 Der Lizenznehmer hat selbstständig für eine ausreichende Sicherung der Daten zu sorgen. PCK-Express Michael Haak haftet nicht für Datenverluste, die durch eine unzureichende Sicherung entstanden sind.
  • §5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • §5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Velbert als vereinbart.
  • §5.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.
  • §5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

 

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